Generalstaatsanwaltschaft München verhindert Abschiebung.
Muss Deutschland auch für Kosten für die Sicherheit der Bevölkerung im Ausland aufkommen?
Etwa 4 Millionen Euro zahlte die Staatskasse bereits für die Unterbringung eines straffällig gewordenen Ausländers. Die Staatsanwaltschaft München I verhindert seit Jahren die Abschiebung aus der Haft mit der Begründung, dass auch die Bevölkerung im Ausland vor einem eventuellen Rückfall geschützt werden müsse. Doch der Zweck des § 456a StPO soll den deutschen Staat gerade vor solchen massiven Kostenlasten schützen. Jetzt muss das Bayerische Oberste Landesgericht in Nürnberg entscheiden.
Wenn es nach der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 04.11.2019 ginge, dürften Straffällige und Gefährder ohne Bleiberecht zukünftig nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie eine Gefahr für die Gesellschaft im Ausland darstellen; Deutschland sei für die Inhaftierung ausländischer Staatsbürger solange verantwortlich, bis keine Rückfallgefahr mehr für die Bevölkerung im Ausland besteht. An eine Abschiebung sei aus diesem überragenden Interesse nicht zu denken. Die Folge: Sogar rechtskräftige Ausweisungsbescheide liefen damit leer und die mit dieser Praxis einhergehende Kostenexplosion für Justiz und Verwaltung wurde der Bevölkerung auch noch nicht vor Augen geführt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte zwar von den anderen Bundesländern schon längst eine konsequentere Abschiebung straffällig gewordener Ausländer. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) will ebenfalls schon lange die Abschiebepraxis und Ausweisung abgelehnter Asylbewerber, Straffälliger und Gefährder in Deutschland drastisch verschärfen. Mit dem im Sommer 2019 in Kraft getretenen „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ der Bundesregierung soll die Ausweisung und Abschiebung deutlich vereinfacht werden. Auch die Vorschrift in der Strafprozessordnung (§ 456a) soll die ausufernde Belastung der Staatskasse mit Haft- und Verwaltungskosten für ausgewiesene Ausländer abmildern. Eine zügige Abschiebung müsste dann aber die praktische Folge sein.
Schutz der Bürger im Ausland habe höchste Priorität
Die Münchener Generalstaatsanwaltschaft hingegen konterkariert all diese Ziele mit ihrer abstrusen Blockadehaltung. Darüber hinaus setzt sie auch ein deutliches Signal an alle Ausländer ohne Bleiberecht. Denn Straffälligkeit und Rückfallgefahr genügt, um einer Abschiebung künftig zu entgehen und eine Ausweisungsverfügung zu unterlaufen. Hoffnung schöpfen kann demnach jeder, der gegen seine Abschiebung kämpft. Jedenfalls in Bayern ist dann eine beheizte Bleibe, drei Mahlzeiten pro Tag und eine saubere Bettwäsche auf Kosten des Steuerzahlers garantiert. Das sind deutlich bessere Aussichten als eine Rückkehr etwa nach Syrien oder Afghanistan. Mit Hilfe der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft wäre sogar für Fälle wie Clan-Chef Miri an einen dauerhafter Aufenthalt auf Staatskosten zu denken - zum Schutz der Bürger im Libanon.
Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Nürnberg entscheidet
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun darüber zu entscheiden, ob die Ausweisung des Ausländers erfolgen muss oder ob sich die bayerische Bevölkerung auf die massenweise Aufnahme von rückfallgefährdeten Ausländern einzustellen hat. Ein entsprechender Antrag wurde heute dem Gericht übersandt.
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